Promotionsverfahren
Nach erfolgter Zulassung zur Promotion (sh. Vor Beginn der Arbeiten an der Promotion) sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
Zulassungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen lt. § 3 der Promotionsordnung MNF müssen erfüllt sein; bei fachfremden oder ausländischen Abschlüssen ist ein Antrag auf Zulassung zur Promotion zu stellen (Formular Seite 1, Seite 2) besonders befähigte Fachhochschulabsolventen können auf Antrag vom Fakultätsrat zur Promotion zugelassen werden (sh. § 3 Abs. 3 Promotionsordnung der MNF). Leitfaden zum Promotionsstudium an der MNF in Deutsch und Englisch.
Nicht an der MNF betreute Doktoranden
Die Promotionsordnung (§ 8 (1)) erfordert mindestens einen Gutachter, der hauptamtlich an einem Institut der Fakultät oder einem An-Institut beschäftigt ist oder innerhalb der letzten drei Jahre beschäftigt war. Der Doktorand ist für die Kontaktaufnahme mit dem möglichen Gutachter verantwortlich. Die Kontaktaufnahme muss rechtzeitig vor Einreichen der Dissertation erfolgen (am Beginn der Arbeiten für die Dissertation).
Einreichung der Dissertation
Formulare
- Antrag auf Eröffnung(Sollten Sie beim Öffnen des Antrags eine Fehlermeldung erhalten (Please wait...) nutzen Sie bitte den Button oben rechts "Mit anderem Programm ansehen." Wählen Sie dann "Öffnen mit Adobe Acrobat (Standard)."
- Erfassung von Doktorandinnen und Doktoranden (nur erforderlich, bei nicht immatrikulierten Doktoranden) - (deutsch, englisch)
- MNF-Erklärung gemäß § 4, Abs. 1
- Formular für die Zusammenfassung von Dissertationen (neues Formular in Arbeit)
- Zusammenfassungen der Dissertationen der letzten Jahre
- Der Umfang der Dissertation beträgt maximal 100 Seiten (ohne Literaturverzeichnis, Erklärungen und Anhänge). Bei Überschreitung der Seitenzahl kann der Fakultätsrat auf begründeten Antrag eine Ausnahme zulassen.
- kumulative Dissertation (§ 6 Abs. 5 Promotionsordnung)
Der Eigenanteil ist sichtbar und explizit aufzuführen. Ab 01.10.2012 ist die unten aufgeführte interne Verfahrensrichtlinie für die Anfertigung einer kumulativen Dissertation an der MNF zu beachten.
Aufnahme einer Regelung zu Buchartikeln bei kumultiven Dissertationen
in den Leitfaden zu Promotionsverfahren an der MNF.
Aufgenommen wird folgende Regelung:
Buchartikel können im Regelfall nicht als eigenständige wissenschaftliche Arbeit gewertet werden. Kann jedoch für den Buchbeitrag ein anonymes Referat mit dem Standard wissenschaftlicher Zeitschriften nachgewiesen werden und besitzt der Beitrag zudem keinen Review-Charakter, sondern präsentiert neue wissenschaftliche Ergebnisse, so kann der Rat der Fakultät einen Ausnahmetatbestand anerkennen.
Beschluss der MNF einer Ausnahmegenehmigung zur Betreuung von habilitierten Mitarbeitern in Promotionsverfahren der MNF
Fristen für die Eröffnungen von Promotions- und Habilitationsvorgängen
Die vollständigen Unterlagen müssen im Referat 1.2. (Promotionsstelle) eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Einreichfristen, damit die Unterlagen rechtzeitig für die Sitzung geprüft und vorbereitet werden können.
Promotionsgebiete an der MNF
Institut für Biowissenschaften
- Biochemie
- Biologie-Didaktik
- Biophysik
- Botanik
- Genetik
- Meeresbiologie
- Mikrobiologie
- Molekularbiologie
- Ökologie
- Pflanzenphysiologie
- Tierphysiologie
- Zellbiologie
- Zoologie
Institut für Mathematik
- Mathematik
- Mathematik-Didaktik
Promotionsgebiete
als Übersicht (pdf-Datei)
Institut für Chemie
- Chemie
- Didaktik der Chemie
Institut für Physik
- Angewandte Physik
- Atmosphärenphysik
- Experimentalphysik
- Physik-Didaktik
- Physikalische Ozeanographie
- Theoretische Physik
Ordnungen
- Am 01.10.2012 tritt die interne Verfahrensrichtlinie für die Anfertigung einer kumulativen Dissertation an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock in Kraft (deutsch, englisch)
Interne Verfahrensregelung für die Bestellung von Promotionskommissionen(pdf-Datei)
Leitfaden zum Promotionsverfahren an der MNF (deutsch, englisch)
Veröffentlichung und Abgabe von Pflichtexemplaren an der Universitätsbibliothek (gemäß Pflichtexemplarordnung)