Habilitationsverfahren an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Ordnung und Generelles
- Habilitationsordnung
- Merkblatt zur Durchführung einer Habilitation an der MNF
- Die Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock vollzieht die Habilitation für die Fächer, die an der Fakultät vertreten sind und verleiht damit das Recht, dem geführten Doktorgrad den Zusatz "habilitata" oder "habilitatus" (habil.) anzufügen.
- Zentrale Universitätshomepage - Regelungen sowie Hinweise und Tipps bei einer Habilitation an der Universität Rostock
- Empfehlung der MNF für eine Erklärung zu Lehrleistungen bei Habilitationsverfahren an der MNF
Einzureichende Formulare bei Eröffnung
- Formloser Antrag (Habilitationsgesuch) mit Angabe des Fachgebietes
- Formloser Antrag bei einer kumulativen Arbeit
- 4 Exemplare der Habilitationsschrift
- Antrag auf Eröffnung
Fristen für die Eröffnung
Die vollständigen Unterlagen müssen in der Zentralen Promotions- und Habilitationsstelle (S44) eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Einreichfristen, damit die Unterlagen rechtzeitig für die Sitzung geprüft und vorbereitet werden können.
