Liebe Promotionsstudierende, seien Sie zum Promotionsstudium an unserer Fakultät herzlich willkommen!

Zulassungsvoraussetzungen

  • die Voraussetzungen lt. § 3 der Promotionsordnung MNF (deutsch, englisch) müssen erfüllt sein
  • bei fachfremden oder ausländischen Abschlüssen ist ein Antrag auf Zulassung zur Promotion zu stellen (Formular Seite 1, Seite 2)
  • besonders befähigte Fachhochschulabsolventen können auf Antrag vom Fakultätsrat zur Promotion zugelassen werden ( § 3 Abs. 3 Promotionsordnung der MNF). 

Nicht an der MNF betreute Doktoranden

Die Promotionsordnung (§ 8 (1)) erfordert mindestens einen Gutachter, der hauptamtlich an einem Institut der Fakultät oder einem An-Institut beschäftigt ist oder innerhalb der letzten drei Jahre beschäftigt war. Der Doktorand ist für die Kontaktaufnahme mit dem möglichen Gutachter verantwortlich. Die Kontaktaufnahme muss rechtzeitig vor Einreichen der Dissertation erfolgen (zu Beginn der Arbeiten für die Dissertation).


Leitfaden

Leitfaden zum Promotionsstudium an der MNF in Deutsch und in Englisch


Promotion

Einreichung der Dissertation

Formulare

  • Antrag auf Eröffnung(Sollten Sie beim Öffnen des Antrags eine Fehlermeldung erhalten (Please wait...) nutzen Sie bitte den Button oben rechts "Mit anderem Programm ansehen." Wählen Sie dann "Öffnen mit Adobe Acrobat (Standard)."
     
  • Erfassung von Doktorandinnen und Doktoranden (nur erforderlich, bei nicht immatrikulierten Doktoranden) - (deutsch, englisch
  • Der Umfang der Dissertation beträgt maximal 100 Seiten (ohne Literaturverzeichnis, Erklärungen und Anhänge). Bei Überschreitung der Seitenzahl kann der Fakultätsrat auf begründeten Antrag eine Ausnahme zulassen.
  • kumulative Dissertation (§ 6 Abs. 5 Promotionsordnung)
    Der Eigenanteil ist sichtbar und explizit aufzuführen. Ab 01.10.2012 ist die unten aufgeführte interne Verfahrensrichtlinie für die Anfertigung einer kumulativen Dissertation an der MNF zu beachten.
  • Aufnahme einer Regelung zu Buchartikeln bei kumultiven Dissertationen
    in den Leitfaden zu Promotionsverfahren an der MNF.
    Aufgenommen wird folgende Regelung:
    Buchartikel können im Regelfall nicht als eigenständige wissenschaftliche Arbeit gewertet werden. Kann jedoch für den Buchbeitrag ein anonymes Referat mit dem Standard wissenschaftlicher Zeitschriften nachgewiesen werden und besitzt der Beitrag zudem keinen Review-Charakter, sondern präsentiert neue wissenschaftliche Ergebnisse, so kann der Rat der Fakultät einen Ausnahmetatbestand anerkennen.

Beschluss der MNF einer Ausnahmegenehmigung zur Betreuung von habilitierten Mitarbeitern in Promotionsverfahren der MNF

Fristen für die Eröffnungen von Promotions- und Habilitationsvorgängen

Die vollständigen Unterlagen müssen im Referat 1.2. (Promotionsstelle) eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Einreichfristen, damit die Unterlagen rechtzeitig für die Sitzung geprüft und vorbereitet werden können.


Ordnungen

  • Am 01.10.2012 tritt die interne Verfahrensrichtlinie für die Anfertigung einer kumulativen Dissertation an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock in Kraft (deutsch, englisch)
  • Interne Verfahrensregelung für die Bestellung von Promotionskommissionen(pdf-Datei)


Promotionsgebiete

Institut für Biowissenschaften
Biochemie
Biologie-Didaktik
Biophysik
Botanik
Genetik
Meeresbiologie
Mikrobiologie
Molekularbiologie
Ökologie
Pflanzenphysiologie
Tierphysiologie
Zellbiologie
Zoologie
Institut für Physik
Angewandte Physik
Atmosphärenphysik
Experimentalphysik
Physik-Didaktik
Physikalische Ozeanographie
Theoretische Physik
Institut für Chemie
Chemie
Didaktik der Chemie
Institut für Mathematik
Mathematik
Mathematik-Didaktik

Ansprechpartner

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