Liebe Promotionsstudierende, seien Sie zum Promotionsstudium an unserer Fakultät herzlich willkommen!
Promotionsverfahren an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Ordnungen, Leitfäden & Beschlüsse
- Promotionsordnung: deutsch, englisch
- Amtliche Bekanntmachung 02/2020: Änderungssatzung Promotionsordnung an der MNF
- Beschluss der MNF einer Ausnahmegenehmigung zur Betreuung von habilitierten Mitarbeitern in Promotionsverfahren der MNF
- Pflichtexemplarordnung zur Veröffentlichung und Abgabe von Pflichtexemplaren an der Universitätsbibliothek
Promotionsgebiete
Institut für Biowissenschaften:
- Biochemie
- Biologie-Didaktik
- Biophysik
- Botanik
- Genetik
- Meeresbiologie
- Mikrobiologie
- Molekularbiologie
- Ökologie
- Pflanzenphysiologie
- Tierphysiologie
- Zellbiologie
- Zoologie
Institut für Chemie:
- Chemie
- Didaktik der Chemie
Institut für Mathematik:
- Mathematik
- Mathematik-Didaktik
Institut für Physik:
- Angewandte Physik
- Atmosphärenphysik
- Experimentalphysik
- Physik-Didaktik
- Physikalische Ozeanographie
- Theoretische Physik
Zulassung zur Promotion
Bitte beachten Sie, dass ein eventueller Antrag auf Zulassung zur Promotion vor dem Antrag auf Einreichung einer Promotion gestellt werden muss. Andernfalls kann es zu Verzögerungen kommen.
- Die Voraussetzungen lt. §3 der Promotionsordnung der MNF müssen erfüllt sein
- Bei fachfremden oder ausländischen Abschlüssen ist ein Antrag auf Zulassung zur Promotion zu stellen : Formular Seite 1, Seite 2
- Zusätzlich zum Antrag auf Zulassung zur Promotion müssen Kopien der Zeugnisse und Urkunden, die Masterarbeit zur Ansicht (wird zurück gegeben) und ein Befürwortungsschreiben des (zukünftigen) Betreuers im Dekanat eingereicht werden
Nicht an der MNF betreute Promovenden
Die Promotionsordnung (§8(1)) erfordert mindestens einen Gutachter, der hauptamtlich an einem Institut der Fakultät oder einem An-Institut beschäftigt ist oder innerhalb der letzten drei Jahre beschäftigt war. Die Kontaktaufnahme muss rechtzeitig vor Einreichen der Dissertation erfolgen (zu Beginn der Arbeiten für die Dissertation).
Einzureichende Formulare bei Eröffnung
- Erfassungsbogen von Doktorandinnen und Doktoranden (nur erforderlich, bei nicht immatrikulierten Doktoranden): deutsch, englisch
- MNF-Erklärung gemäß § 4, Abs. 1
- Abstract der Dissertation: LaTeX-Vorlage, Word-Vorlage. Bitte lassen Sie uns zusätzlich das Abstract im PDF-Format zukommen.
Ein Upload ist hier möglich.
- Der Umfang einer monographischen Dissertation beträgt maximal 100 Seiten (ohne Literaturverzeichnis, Erklärungen und Anhänge). Bei Überschreitung der Seitenzahl bitten wir um die Einreichung eines formlosen, begründeten Antrag im Dekanat. Der Fakultätsrat entscheidet auf Grundlage dieses Antrags über eine Ausnahme.
- Kumulative Dissertation (§ 6 Abs. 5 Promotionsordnung): Der Eigenanteil ist sichtbar und explizit aufzuführen. Ab 01.10.2012 ist die interne Verfahrensrichtlinie für die Anfertigung einer kumulativen Dissertation an der MNF zu beachten.
Ansprechpartner
sind hier übersichtlich aufgeführt....
Fristen für die Eröffnungen von Promotions- und Habilitationsvorgängen
Die vollständigen Unterlagen müssen in der Zentralen Promotions- und Habilitationsstelle (S44) eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Einreichfristen, damit die Unterlagen rechtzeitig für die Sitzung geprüft und vorbereitet werden können.