Liebe Promotionsstudierende, seien Sie zum Promotionsstudium an unserer Fakultät herzlich willkommen!

Promotionsverfahren an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

Ordnungen, Leitfäden & Beschlüsse

Ordnungen, Leitfäden & Beschlüsse

  • Beschluss der MNF einer Ausnahmegenehmigung zur Betreuung von habilitierten Mitarbeitern in Promotionsverfahren der MNF
  • Interne Verfahrensrichtlinie für die Anfertigung einer kumulativen Dissertationdeutsch, englisch
Promotionsgebiete

Promotionsgebiete

Institut für Biowissenschaften:

  • Biochemie
  • Biologie-Didaktik
  • Biophysik
  • Botanik
  • Genetik
  • Meeresbiologie
  • Mikrobiologie
  • Molekularbiologie
  • Ökologie
  • Pflanzenphysiologie
  • Tierphysiologie
  • Zellbiologie
  • Zoologie

Institut für Chemie:

  • Chemie
  • Didaktik der Chemie

Institut für Mathematik:

  • Mathematik
  • Mathematik-Didaktik

Institut für Physik:

  • Angewandte Physik
  • Atmosphärenphysik
  • Experimentalphysik
  • Physik-Didaktik
  • Physikalische Ozeanographie
  • Theoretische Physik
Zulassung zur Promotion

Zulassung zur Promotion

Bitte beachten Sie, dass ein eventueller Antrag auf Zulassung zur Promotion vor dem Antrag auf Einreichung einer Promotion gestellt werden muss. Andernfalls kann es zu Verzögerungen kommen.

  • Die Voraussetzungen lt. §3 der Promotionsordnung der MNF müssen erfüllt sein
  • Bei fachfremden oder ausländischen Abschlüssen ist ein Antrag auf Zulassung zur Promotion zu stellen : Formular Seite 1, Seite 2
  • Zusätzlich zum Antrag auf Zulassung zur Promotion müssen Kopien der Zeugnisse und Urkunden, die Masterarbeit zur Ansicht (wird zurück gegeben) und ein Befürwortungsschreiben des (zukünftigen) Betreuers im Dekanat eingereicht werden
Nicht an der MNF betreute Promovenden

Nicht an der MNF betreute Promovenden

Die Promotionsordnung (§8(1)) erfordert mindestens einen Gutachter, der hauptamtlich an einem Institut der Fakultät oder einem An-Institut beschäftigt ist oder innerhalb der letzten drei Jahre beschäftigt war. Die Kontaktaufnahme muss rechtzeitig vor Einreichen der Dissertation erfolgen (zu Beginn der Arbeiten für die Dissertation).

Einzureichende Formulare bei Eröffnung

Einzureichende Formulare bei Eröffnung

  • Erfassungsbogen von Doktorandinnen und Doktoranden (nur erforderlich, bei nicht immatrikulierten Doktoranden): deutsch, englisch 
  • Der Umfang einer monographischen Dissertation beträgt maximal 100 Seiten (ohne Literaturverzeichnis, Erklärungen und Anhänge). Bei Überschreitung der Seitenzahl bitten wir um die Einreichung eines formlosen, begründeten Antrag im Dekanat. Der Fakultätsrat entscheidet auf Grundlage dieses Antrags über eine Ausnahme.
  • Kumulative Dissertation (§ 6 Abs. 5 Promotionsordnung): Der Eigenanteil ist sichtbar und explizit aufzuführen. Ab 01.10.2012 ist die  interne Verfahrensrichtlinie für die Anfertigung einer kumulativen Dissertation an der MNF zu beachten.
Ansprechpartner

Ansprechpartner

sind hier übersichtlich aufgeführt....

Fristen für die Eröffnungen von Promotions- und Habilitationsvorgängen

Die vollständigen Unterlagen müssen in der Zentralen Promotions- und Habilitationsstelle (S44) eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Einreichfristen, damit die Unterlagen rechtzeitig für die Sitzung geprüft und vorbereitet werden können.