Anerkennung von Studienleistungen geflüchteter Ukrainer

Auch die MNF unterstützt die geflüchteten Studierenden/Promovierenden aus der Ukraine nach Kräften und gibt ihnen die Möglichkeit, ihr Studium/ihre Promotion an unserer Universität weiterzuführen. Der Fakultätsrat hat am 27. April 2022 folgenden Beschluss gefasst: Der Rat der MNF verzichtet bei geflüchteten Studierenden aus der Ukraine auf die in der Promotionsordnung geforderten beglaubigten Kopien und erkennt einfache Kopien, in Kombination mit einem protokollierten Fachgespräch, an. Diese Regelung ist vorerst bis Ende April 2023 befristet. 


Zurück zu allen Meldungen